Die Siedlungsfläche von 88 ha (entspricht ca. 8.800 Einwohnern) soll vordringlich im Innenentwicklungsbereich umgesetzt werden. Deshalb sind einige aufgezählte Innenentwicklungspotenziale abzuziehen, sodass im Außenbereich noch 68,8 ha verbleiben.
Im Vergleich zum rechtskräftigen FNP entspricht dies einer Minderung der Außenbereichsfläche von 40 ha oder 37%.
Die vorgeschlagene Reduzierung wird allerdings durch Beschlüsse einiger Stadtbezirke - namentlich Gönningen und Sondelfingen - wieder überschritten.
„Während die anderen Kommunen im Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen mit ihren Konzepten das verabschiedete Flächensparziel erreichen bzw. auch unterschreiten (Tübingen) hat die bisherige Anhörung der Bezirksgemeinden zur Drucksache 19/134/01 gezeigt, dass das vom NBV festgesetzte Flächenkontingent von 88 ha zunehmend durch die Beschlüsse der Stadtbezirke überschritten wird.“
Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020, TOP 2.2
Nachdem die geplante Besichtigungsfahrt des Gemeinderates zu den Teilorten mit kritischen Flächen wegen der Corona-Einschränkungen nicht stattfinden kann, wird eine Klausur des Gemeinderats mit Vertreter*innen der Bezirksgemeinden anberaumt, in deren öffentlichem Teil auch interessierten Bürger*innen und Naturschutzverbänden die Möglichkeit gegeben wird, ihre Belange zu vertreten.
Als Teilerfolg auf politischer Ebene ist der interfraktionelle Antrag zu Bergäcker-Halden zu sehen, in dem eine vorgeschaltete Prüfung einzelner Fragestellungen vor der Beschlussfassung zum FNP gefordert wird. Über diesen Antrag wird im Rahmen der Debatte zum neuen FNP auf der anberaumten Klausurtagung entschieden.
Gemeinderatssitzung vom 24.03.2020, TOP 2.1.14
Fazit:
Da im Rahmen der Neuaufstellung des FNP eine weitere Flächenreduzierung erfüllt werden muss und sich die geschützten Flächen auf Bergäcker-Halden mittlerweile auf ca. 6 ha aufsummieren, wäre es geboten, nicht nur die Sektoren III und IV herauszunehmen, sondern das gesamte Planungsgebiet zu streichen.
Änderung des Flächennutzungsplans / Auswirkungen
Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans sieht für Reutlingen für die nächsten 15 Jahre eine Wohnsiedlungsfläche von 88 ha vor. Aufgrund der Vorgaben des Regierungspräsidiums musste der ursprünglich vorgesehene Flächenverbrauch reduziert werden. Bedingt durch Veränderungen der Bundes- und Landespolitik wirkt die Erkenntnis, dass Flächenressourcen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und eine weitere Ausweisung im Außenbereich zu vermeiden ist oder aber unter sorgfältigster Abwägung zu erfolgen hat.
„Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes stehen gemäß den Vorgaben des Regierungspräsidiums Tübingen, auf Grundlage des Hinweispapiers zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Reutlingen für das Verfahren 88,0 ha als Ausweisungsrahmen für Wohnentwicklungsflächen zur Verfügung.“
Quelle: Universitätsstadt Tübingen / Neuaufstellung FNP für den Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen
https://www.tuebingen.de/Dateien/praesentation_ews_buero.pdf
Siehe auch: https://www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de/de/Flaechennutzungsplan/Neuaufstellung,
Beschlussvorlagen / Beschluss zur Neuaufstellung