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Streuobstwiesen

Leider haben unsere Streuobstbäume am Ortsrand keine hörbare Stimme in unseren kommunalpolitischen Gremien. Deshalb wollen wir auf ihre ökologisch bedeutsamen Funktionen hinweisen:

 

  • Sie sorgen für ein vielfältiges Landschaftsbild mit abwechslungsreicher Gliederung des landwirtschaftlich genutzten Raumes.

  • Sie haben einen hohen Erlebnis- und Erholungswert, vor allem zur Blüte- und Erntezeit.

  • Sie haben einen ausgleichenden Einfluss auf das örtliche Klima und sind ein wichtiger CO2-Speicher.

  • Sie sorgen für eine große Sortenvielfalt an Früchten als Genreservoir mit vielseitigen Erbanlagen.

  • Sie sind ein Refugium für zahlreiche, z.T. geschützte Tiere, vor allem Vögel wie der Grün- und Buntspecht sowie Insekten mit weit verzweigten Nahrungsketten.

Es handelt sich hierbei um eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft – wir dürfen sie nicht zerstören! Im Übrigen sind Streuobstwiesen ab einer zusammenhängenden Größe von 0,15 ha seit dem

1. Oktober 2020 gesetzlich geschützt. Dies gilt auch für die ca. 1,6 ha umfassenden Streuobstwiesen im Gebiet Bergäcker-Halden.

Seit Verabschiedung des "Insektenschutzgesetzes" im Februar 2020 kommen noch 2,1 ha geschütztes Artenreiches Grünland dazu. 

 

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