top of page
Das offizielle Ergebnis der Bezirksgemeinderatssitzung, des Bürgerdialogs und des gemeinsamen Gesprächs mit der Bürgerinitiative ist im Beschluss des Sondelfinger Rates zum FNP erfasst (GR-Sitzung vom 24.11.2020, TOP 2.2, Anlage 1):

Bezirksgemeinderatssitzung mit Bürgerdialog zu Bergäcker-Halden am 03.02.2020

 

Der Bezirksgemeinderat Sondelfingen tagte am 03.02.2020 zum Tagesordnungspunkt „Flächennutzungsplan“ in öffentlicher Sitzung mit anschließendem Bürgerdialog, zu dem Interessierte ausdrücklich eingeladen waren. Unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit wurden u.a. die zukünftige Bebauung und der Umfang des Gebietes Bergäcker-Halden diskutiert.

Hierzu wurden auch die Erkenntnisse von zwei Fachgutachten im Detail besprochen.

 

Artenschutz- und Umweltgutachten

Das Artenschutzgutachten wurde von Frau Pustal erläutert, in dem die besonders geschützten FFH-Flachland-Mähwiesen – teils  in hervorragendem Erhaltungszustand – beschrieben sind. Ebenso wurden die Streuobstwiesen sowie schützenswerte Tierarten erwähnt, für die laut Gutachten ein entsprechender Ausgleich zu schaffen sei.

Vom Büro Dröscher wurde den Anwesenden das erstellte Umweltgutachten (S. 9) erläutert.

Obwohl Herr Dröscher die Bedeutung der Kaltluftströme betonte, die von Westen her talabwärts in Richtung Friedhof wandern, kam er in seinem Gutachten zum Schluss, dass eine Bebauung vermutlich keine lokal-klimatische Bedeutung über die unmittelbare Umgebung hinaus hätte.

 

 

Änderungen des Plangebiets

Laut Regierungspräsidium sind im Flächennutzungsplan weitere Flächeneinsparungen vorgesehen. Deshalb wurden von der Stadt Reutlingen bereits zwei von fünf Sektoren der vorgesehenen Bebauung Bergäcker-Haldens herausgenommen. Auch die Naturschutzbehörde war an dieser Stelle bereits von einem hohen Konfliktpotential bezüglich des Artenschutzes ausgegangen, was vom Büro Pustal im entsprechenden Gutachten übernommen worden war. Außerdem wurde bereits im Ortsentwicklungskonzept Sondelfingen (S. 16/17) ein Grünzug gegenüber dem Friedhof zur Freihaltung festgelegt.

 

Diskussion

Herr Wurster vom städtischen Planungsamt beantwortete die Rückfragen des Gremiums. Dieses wies allerdings nur sechs abstimmungsberechtigte Mitglieder auf. Fünf waren krank, befangen oder im Urlaub. Auch Bürgermeister Schenk erklärte sich für befangen und übergab die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin.

 

Diese beklagte, dass eine Reduzierung der Sondelfinger Bauflächen im FNP ein unverhältnismäßig hoher Verzicht sei und zu Lasten der bauwilligen Sondelfinger Grundstücksbesitzer ginge. Auch die Bezirksgemeinderäte wiesen auf die Erwartungen der Grundstücksbesitzer hin, die seit Jahren in dem Glauben gelassen wurden, dass aus Bergäcker-Halden Bauland würde. Diese Annahme sei durch das eingeleitete Bebauungsverfahren bestärkt worden.

Gemeinderatssitzung vom 28.01.2016, TOP 9

Trotz der ausführlich begründeten Schutzwürdigkeit konnte Frau Pustal dem Gremium nicht die nötige Erkenntnis vermitteln, dass dem Natur- und Artenschutz hier Vorrang geben werden muss.

Letztendlich wollten - mit einer Ausnahme - die stimmberechtigten Bezirksgemeinderäte die Reduzierung auf 5,4 ha im Flächennutzungsplan nicht hinnehmen. Sie begehrten stattdessen, die herausgenommenen Flächen wieder in die Planungen einzubeziehen.

Selbst für den Erhalt der Streuobstwiesen und damit deren Wertschätzung konnte kein Votum erreicht werden. Auf die Frage, was passiert, „... wenn die Bäume jetzt über Nacht alle umfallen würden“, antwortete Herr Wurster vom Stadtplanungsamt, dass bislang kein Schutzgebot gelte. Diesem Dialog sind wohl die Baumfäll-Aktionen geschuldet, zu denen es in den nachfolgenden Wochen kam. Selbst der Habitat-Baum beim Friedhof ist ihnen zum Opfer gefallen.

​§ 33a Erhaltung von Streuobstbeständen

 

(1) Streuobstbestände im Sinne des § 4 Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m2 umfassen, sind zu erhalten.

(2) Streuobstbestände im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung sowie Pflegemaßnahmen sind keine Umwandlung.

(3) Umwandlungen von Streuobstbeständen im Sinne des Absatzes 1 sind auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt vorrangig durch eine Neupflanzung innerhalb einer angemessenen Frist.

Bürgerdialog

Im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderates fand der Bürgerdialog statt. An den Informationsstellwänden konnten die Gutachter und Stadtplaner von den interessierten Anwesenden befragt werden. Die Mitarbeiterinnen des Städtischen Planungsamtes hatten Karten vorbereitet, auf denen Hinweise und Kritik notiert werden konnten. Sie sollten für die weitere Planung ausgewertet werden.

Es gab allseits eine lebhafte und in Teilen emotionale Diskussion. Sie wurde von den zahlreich anwesenden Mitgliedern unserer Bürgerinitiative dazu genutzt, der Verwaltung unsere Einwände zu vermitteln und mit den Gutachtern die Details zu erörtern. In hitzigen Gesprächen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Bebauung zeigte sich, dass deren Interessen sich diametral entgegenstanden.

Auch mit dem Bezirksbürgermeister und weiteren Mandatsträgern begann ein Austausch der Standpunkte, der allerdings nicht zu Ende geführt werden konnte. Zu dessen Vertiefung wurde ein weiterer Termin mit der Bürgerinitiative verabredet (Gespräch der Bürgerinitiative Wildwiese mit dem Bezirksgemeinderat am 19.02.2020).

Die Streuobstwiesen wurden allerdings inzwischen vom Land Baden-Württemberg über den neu eingeführten § 33a des Naturschutzgesetzes BW gesetzlich geschützt.
Grab Habitatbaum3.jpg
Stadtbezirk
Sondelfingen
Beratungsverlauf
03.02.20 öffentliche Sitzung mit Informationsveranstaltung
02.03.20 Beschlussfassung

Entscheidung

Beschluss Ablehnung

Beschluss Fläche Bergäcker-Halden in ursprünglicher Abgrenzung beizubehalten

Antrag Streichung Fläche Spießhart/ Stettert

bottom of page